NRW: E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten
06, November 2014
Diese Woche gab es ein weiteres Zeichen zu einem bereits langen Diskussionsthema, der E-Zigarette. Ein bestätigtes Urteil aus NRW vom Oberlandesgericht Münster.
Demnach muss ein Wirt in Rauchverbotsbereichen, die E-Zigarette nicht unterbinden.
Das hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 04.11.2014 festgestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Das Urteil ist in Evios unter "Rauchen" eingearbeitet.